Bemba ist als Militärkommander (Art. 28(a) des Statuts von Rom) für Ereignisse in der Zentralafrikanischen Republik zwischen dem 26. Oktober 2002 und 15. März 2003 angeklagt.
Hierbei werden ihm Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Mord (Art. 7(1)(a) des Statuts von Rom) und Vergewaltigung (Art. 7(1)(g) des Statuts) vorgeworfen. Desweiteren als Kriegsverbrechen: Mord (Art. 8(2)(c)(i) des Statuts); Vergewaltigung (Art. 8(2)(e)(vi) des Statuts) und Plündern (Art. 8(2)(e)(v) des Statuts.
Bei den ausübenden Militärtruppen, die ihm unterstanden haben sollen, handelt es sich um die “Mouvement pour la Liberation du Congo” (“MLC”).
Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler