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Unser Team

Wir beraten Sie rechtlich und vertreten Sie anwaltlich vor Gericht. Dabei leiten wir die notwendigen rechtlichen Schritte für Sie ein.

Die Ziele und Wünsche unserer Mandanten stehen bei uns an erster Stelle. Wir setzen auf eine realistische Rechtsberatung. Dabei arbeiten wir für Sie Chancen und Risiken verständlich heraus.

Leistungen

Oft fällt es dem Mandanten schwer, seine Rechtsangelegenheit dem richtigen Rechtsgebiet zuzuordnen. Es kann selbstverständlich auch vorkommen, dass dieselbe Angelegenheit mehrere unterschiedliche Rechtsgebiete berührt. Unsere Aufgabe ist es, herauszuarbeiten, auf welche entscheidenden Fragestellungen es ankommt und wie diese vom Recht her gewertet werden.

Wir bieten Rechtsberatung, vorgerichtliche und gerichtliche anwaltliche Tätigkeit in einer Vielzahl von Rechtsgebieten. Unsere Rechtsgebiete werden hier aufgeführt.

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Baurecht und Architektenrecht

Wir vertreten jeden am Bau Beteiligten, seine rechtlichen Ansprüche durchzusetzen. Von der Planung bis zur Durchführung eines Bauwerks. Dabei übernehmen wir für Sie auch die Kommunikation mit den betreffenden Versicherungen (Rechtsschutzversicherung, (Berufs-)Haftpflichtversicherung). Das Bau- und Architektenrecht regelt die private Rechtsbeziehung zwischen allen jeweils am Bau Beteiligten, d.h. Bauherr, Bauunternehmer, Generalunternehmer, Handwerkerbetrieb, Bauträger, Architekt sowie Ingenieur…

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Medizinrecht und Arzthaftungsrecht

Wir vertreten sowohl Patienten als auch Ärzte und Zahnärzte wegen Arzthaftung aus Behandlungs- oder Aufklärungsfehlern. Der Patient fordert die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld. Es geht dabei um die Frage, ob der behandelnde Arzt mit vorwerfbarem Verschulden einen ärztlichen Fehler begangen und der Patient hierdurch einen Gesundheitsschaden erlitten hat. Der ärztliche Fehler wird über ein Abweichen vom ärztlichen Standard (lege artis) definiert…

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Steuerrecht

Wir übernehmen die Vertretung von Privatleuten und Unternehmen, die sich gegen einen Steuerbescheid wehren möchten. Als Prozessbevollmächtigte fechten wir für Sie Ihren Steuerbescheid mit Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und Klage vor den Finanzgerichten an. In den meisten Fällen setzen wir jedoch auf eine Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir versuchen für Sie eine außergerichtliche Verständigung mit der Finanzverwaltung zu erreichen. Falls einen Steuerberater haben, übernehmen wir die Kommunikation mit diesem und lassen uns die relevanten Informationen zukommen…

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Strafrecht

Wir vertreten sowohl Beschuldigte/ Angeklagte als auch Opfer von Straftaten (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Durchsetzung von Schmerzensgeld). Weiterer wichtiger Teilbereich der Mandatsbearbeitung ist das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Auch übernehmen wir für Sie die Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten. Das Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es findet sich aber auch in vielen anderen Gesetzen, wie beispielsweise die Steuerhinterziehung in § 370 Abgabenordnung (AO) oder der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln im Betäubungsmittelgesetz (BtMG)…

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Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Verwaltung. Zumeist geht es um einen Bescheid (die Juristen sprechen von einem „Verwaltungsakt“) der Verwaltung auf Grundlage des jeweiligen öffentlichen Rechtsgebiets. Die zuständige Behörde erlässt gegen den Einzelnen einen belastenden Bescheid oder der Bürger strebt einen begünstigenden Bescheid an. Beispiel für einen belastenden Bescheid ist die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein) durch das Straßenverkehrsamt, Beispiel für einen begünstigenden Bescheid ist die antragsgemäß ergangene Baugenehmigung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde…

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Zivilrecht

Bei Streitigkeiten zwischen Privatleuten oder Unternehmen und der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen, vornehmlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), kommt das Zivilrecht zum Zuge. Falls erforderlich setzen wir für Sie gerichtlich Ihre Ansprüche durch oder wehren unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Nach dem Erstreiten des Titels im Zivilprozess (z.B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) ist der Gegner gesetzlich verpflichtet Ihre geltend gemachten Ansprüche zu erfüllen. Tut er dies nicht, erfolgt die Durchsetzung im Rahmen der sog. Zwangsvollstreckung…

Mandantenstimmen

Nach Abschluss des Mandats sind wir an einem Feedback über unsere geleistete Arbeit interessiert. Über positives Feedback freuen wir uns natürlich besonders.

Nachfolgend haben uns Mandanten bewertet. Bewertungen helfen uns, unsere Arbeit stetig zu verbessern.

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News

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