Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll ermächtigt werden gegen Banken vorzugehen, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Die BaFin soll befugt werden, als ultima ratio gar die Bankllizenz entziehen zu können. Das umfasst auch die Schließung von Teilen des Instituts, darüberhinaus die Abberufung der für diesen Teil verantwortlichen Personen. Vor allem soll gegen Bankzweigstellen in Steueroasen vorgegangen werden, wo in einer Vielzahl von Fällen Steuerstraftaten begonnen werden könnten.
Die Bundesregierung sieht die Vorschläge allerdings eher kritisch und verweist auf die bestehende Gesetzeslage, nach der die geforderten Maßnahmen schon im Wesentlich möglich seien.
Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler