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Fahrerlaubnisentzug auch nach Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad möglich

  • Posted by: Cliff
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 3 C 32.07 vom 21.5.08) hat entschieden, dass einem Führerscheininhaber, der als Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille Alkohol (da kann man im Normalfall schon nicht mehr gerade laufen) erwischt wird, die Fahrerlaubnis entzogen werden kann, wenn nach der MPU-Untersuchung (volkstümlich “Idiotentest”) die Gefahr besteht, dass dieser künftig auch ein Kraftfahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führen wird.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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