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Bundesverwaltungsgericht: Bei Hochrisikoveranstaltungen (hier Fußballspiel) darf die Stadt Bremen Gebühren für den Polizeieinsatz verlangen

  • Posted by: Cliff

Urteil vom 29. März 2019 – BVerwG 9 C 4.18:

Bei kommerziellen gefährlichen Großveranstaltungen darf eine Gebühr vom Veranstalter für den besonderen Polizeieinsatz gefordert werden. Hier war dies die Deutsche Fußball Liga (DFL), der von der Hansestadt Bremen 425.000 € in Rechnung gestellt wurden (für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem HSV). Der Veranstalter sei Nutznießer der polizeilichen Sicherheitsvorsorge und mache schließlich mit seiner Großveranstaltung auch Gewinn.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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