Urteil vom 29. März 2019 – BVerwG 9 C 4.18:
Bei kommerziellen gefährlichen Großveranstaltungen darf eine Gebühr vom Veranstalter für den besonderen Polizeieinsatz gefordert werden. Hier war dies die Deutsche Fußball Liga (DFL), der von der Hansestadt Bremen 425.000 € in Rechnung gestellt wurden (für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem HSV). Der Veranstalter sei Nutznießer der polizeilichen Sicherheitsvorsorge und mache schließlich mit seiner Großveranstaltung auch Gewinn.