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Einführung von elektronischen Fußfesseln

  • Posted by: Cliff
Es soll in mehreren Bundesländern (auch NRW) eine Zentralstelle zur Überwachung von Menschen geschaffen werden, denen vom Gericht das Tragen der elektronischen Fußfessel auferlegt wurde (siehe beispielsweise § 68b Abs. 1 Nr. 12 StGB für die Dauer der Führungsaufsicht nach Haftentlassung).

So können Bewegungsprofile erstellt werden und es kann überwacht werden, ob beispielsweise ein Ortsverbot eingehalten wird.

Erkannt wird jedoch, dass so Straftaten nicht verhindert werden können. Mit der elektronischen Fußfessel kann die Überwachungsstelle nicht sofort sehen, ob eine Straftat verübt wird. Es kann lediglich im Nachhinein ermittelt werden, ob die betreffende Person am Tatort war.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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