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Steuerrecht

Steuerrecht

Wir übernehmen die Vertretung von Privatleuten und Unternehmen, die sich gegen einen Steuerbescheid wehren möchten.

Als Prozessbevollmächtigte fechten wir für Sie Ihren Steuerbescheid mit Einspruchsverfahren vor dem Finanzamt und Klage vor den Finanzgerichten an. In den meisten Fällen setzen wir jedoch auf eine Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung. Wir versuchen für Sie eine außergerichtliche Verständigung mit der Finanzverwaltung zu erreichen.

Falls Sie einen Steuerberater haben, übernehmen wir die Kommunikation mit diesem und lassen uns die relevanten Informationen zukommen. Für eine erfolgreiche Anfechtung ist es unabdingbar, sämtliche relevanten Informationen zu erhalten.

Dabei geht es vor allem um:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuermessbeträge
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Verbrauchsteuern, wie Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer u. ä.
  • Zölle.
  • Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch
  • Steuerliche Nebenleistungen
  • Kindergeld
  • Haftung für Steuern (z. B. Geschäftsführerhaftung).

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Falls Sie mit Ihrem steuerlichen Bescheid (Steuerbescheid, Schätzungsbescheid) nicht einverstanden sind, muss zunächst innerhalb der Monatsfrist Einspruch beim Finanzamt eingelegt werden. Ansonsten würde der Bescheid bestandskräftig und Sie verlieren die Möglichkeit hiergegen vor dem Finanzgericht zu klagen. Das Finanzamt überprüft Ihre Einwände. Falls dieses Ihren Einwänden nicht folgt, können wir für Sie binnen Monatsfrist nach Erhalt des Ablehnungsbescheids Klage einlegen.

Da schon der steuerliche Bescheid sofort vollziehbar ist – selbst wenn wir für Sie Einspruch oder Klage gegen den Bescheid einlegen – müssen wir gesondert die Aussetzung der Vollziehung beantragen, um zu verhindern, dass die steuerliche Forderung sofort fällig ist und Sie (zunächst) zahlen müssen.

Finanzgerichte sind Fachgerichte. Sie entscheiden als obere Gerichte des Landes in erster Instanz über Klagen gegen Finanzbehörden in Steuer- und Zollsachen sowie in Kindergeldstreitigkeiten. Die Verfahren wegen Steuerdelikten fallen hingegen in die Zuständigkeit der Strafgerichte (siehe unsere Rubrik „Strafrecht“, hier helfen wir auch gerne).

Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig aufgebaut. Für Aachen entscheidet in erster Instanz das Finanzgericht Köln und in zweiter Instanz der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Sie brauchen anwaltliche Hilfe zum Thema Steuern?

Wir verfügen über die notwendige juristische Erfahrung bei der Anfechtung von Steuerbescheiden. Wir helfen Ihnen, Ihre Einwendungen zur Geltung zu bringen.

Bei Unternehmen, Handwerksbetrieben und Freiberuflern ist der streitigen steuerlichen Festsetzung häufig eine Betriebsprüfung vorangegangen. Mit den aus der Buchhaltung gewonnenen Erkenntnissen setzt der Finanzbeamte die Steuer neu fest. Soweit die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann, hat der zuständige Finanzbeamte sie zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung (AO)). Er wird dabei Sicherheitszuschläge vornehmen, die nicht den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen entsprechen. Grundsätzlich hat der Steuerpflichtige gegenüber der Finanzverwaltung die Pflicht an der Ermittlung seiner Steuerfestsetzung mitzuwirken. Dieses Prinzip gilt jedoch nicht mehr, wenn ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung gegen den Steuerpflichtigen eingeleitet wurde. Denn nach prozessualen Grundsätzen muss sich kein strafrechtlich Beschuldigter selbst belasten. Ihm steht die gesetzliche Möglichkeit zu, sich nicht zu äußern und nicht an der Ermittlung von steuerlichen Umständen mitzuwirken.

In der Praxis ergibt sich aus dem Nebeneinander von Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Steueranwalt keine wirkliche Konkurrenz, sondern gerade eine enge berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit. Der Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer legt aufgrund seiner kaufmännischen Ausbildung seinen Schwerpunkt auf die wirtschaftlichen Zusammenhänge, wohingegen der Steueranwalt den Schwerpunkt auf die rechtlich relevanten Aspekte setzt. Weiterhin ist es zumeist der Steueranwalt, der für Sie Klage beim Finanzgericht einreicht. Bei Steuerstrafverfahren ist es immer ein Anwalt, der Sie gegenüber dem Finanzamt und notfalls vor dem Strafgericht verteidigt.