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Strafrecht

Strafrecht

Wir vertreten sowohl Beschuldigte/ Angeklagte als auch Opfer von Straftaten (Nebenklage, Adhäsionsverfahren, Durchsetzung von Schmerzensgeld).

Weiterer wichtiger Teilbereich der Mandatsbearbeitung ist das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht.
Auch übernehmen wir für Sie die Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten.

Das Strafrecht ist hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Es findet sich aber auch in vielen anderen Gesetzen, wie beispielsweise die Steuerhinterziehung in § 370 Abgabenordnung (AO) oder der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Für Jugendliche und (gegebenenfalls) Heranwachsende bis zum Alter von 20 Jahren gilt zusätzlich das Jugendgerichtsgesetz (JGG), welches maßgeblich vom Erziehungsgedanken geprägt ist.

Folgende Delikte kommen in der Praxis hauptsächlich vor:

  • Tötungsdelikte (Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung)
  • Körperverletzungsdelikte (gefährliche, einfache)
  • Verkehrsdelikte (Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort)
  • Sexualdelikte (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung)
  • Eigentumsdelikte (Diebstahl, Hehlerei, Raub, Erpressung, Sachbeschädigung)
  • Vermögensdelikte (Untreue, Betrug)
  • Fiskaldelikte (Steuerhinterziehung)
  • Betäubungsmitteldelikte (unerlaubter Besitz, Einfuhr oder Handel von unerlaubten Betäubungsmitteln)

Zögern Sie nicht, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das Strafverfahren wird durch Auffälligkeiten, Herbeirufen der Polizei oder durch Strafanzeige eingeleitet. Oftmals erhält der Beschuldigte per Post eine Ladung zur mündlichen Beschuldigtenvernehmung. Es gibt aber auch oftmals die Möglichkeit dies schriftlich zu tun. Hierbei wird der Beschuldigte darüber belehrt, dass er sich nicht äußern muss (Schweigerecht) und jederzeit einen Anwalt beauftragen kann.

Dies ist der richtige Zeitpunkt, um sich mit uns in Verbindung zu setzen. Denn nur ein Rechtsanwalt kann für Sie die Ermittlungsakte vollständig einsehen und sich einen detaillierten Überblick über die Vorwürfe und Beweislage verschaffen. Zumeist äußern wir uns vor Informationsverschaffung nicht zu den Vorwürfen.

Bei gravierenderen Vorwürfen kann es auch zu einer sofortigen Festnahme kommen, mit Vorführung vor den Haftrichter am Amtsgericht, zumeist am nächsten Tag. Hier entscheidet dieser dann über die Anordnung von sofortiger Untersuchungshaft. Hierbei sollten wir in jedem Fall zur Seite stehen, notfalls über das Institut der Pflichtverteidigung, falls sich der Beschuldigte keinen Anwalt leisten kann. Auch bei der Pflichtverteidigung hat der Beschuldigte das Recht, selbst einen Anwalt zu wählen.

Das Strafverfahren wird in folgenden Schritten geführt:

  • Ermittlungsverfahren durch Polizei (gegeben falls Steuerfahndung) und Staatsanwaltschaft (Entscheidung ob Einstellung oder Anklageerhebung).
  • Gerichtsverfahren nach Anklageerhebung vor dem Amtsgericht (Strafrichter als Einzelrichter, Schöffengericht, d.h. Einzelrichter mit zwei (Laien-)Schöffen) oder Landgericht (große Strafkammer mit zwei oder drei Richtern und zwei (Laien-)Schöffen), je nachdem wie schwer die Vorwürfe sind.
  • Berufungs- oder Revisionsverfahren, wenn Rechtsmittel gegen die Verurteilung in der ersten Instanz eingelegt wird. Bei Verurteilung durch das Amtsgericht geht die Berufung zum Landgericht (komplette Neuprüfung mit erneuter Zeugenvernehmung) und die Revision zum Oberlandesgericht (nur Prüfung auf Rechtsfehler). Verurteilungen durch das Landgericht sind nur über die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) anfechtbar (nur Prüfung auf Rechtsfehler). Danach steht nur noch die Möglichkeit zur Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht, und anschließend die Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, offen.

Sie brauchen anwaltliche Hilfe im Strafrecht?

Wir verfügen über die notwendige juristische Erfahrung und Expertise in Strafsachen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ziele zu erreichen.

Wir haben Erfahrung in allen genannten Instanzenzügen und prüfen auch die Möglichkeit der Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft. Wegen ausgewiesener Erfahrung in umfangreichen und komplexen Strafverfahren ist Rechtsanwalt Dr. Gatzweiler bei internationalen Strafgerichten, sowohl für die Vertretung von Angeklagten als auch von Geschädigten, gesondert zugelassen. Zur zusätzlichen Expertise gehört die Verteidigung in Auslieferungsfällen aufgrund europäischen oder internationalen Haftbefehls. In diesen Fällen ist das Oberlandesgericht zuständig. Rechtsmittel können hier wiederum nur beim Bundesverfassungsgericht bzw. Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingelegt werden.