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OVG Berlin-Brandenburg: Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände vorläufig gestoppt

  • Posted by: Cliff

Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Regelung im einstweiligen Rechtsschutz (Eilverfahren). Antragsgegner ist das Landesamt für Umwelt. Diese hat Tesla eine Genehmigung erteilt. Widerspruch der Grünen Liga Brandenburg und Antrag in der 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht hatten im Eilverfahren keinen Erfolg. Nun aber die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht. Dies führt zu dem Rodungsstopp (Juristen sprechen von einer Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs, d.h. der Widerspruch schiebt die Rodungsgenehmigung (angefochtener Bescheid) auf.

Es liegt auf der Hand, dass eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr Wirkung entfalten kann, wenn die Rodungsarbeiten abgeschlossen sind. Diese sollen lediglich weitere drei Tage dauern. Deshalb nun der vorläufige Baustopp zwecks weiterer Prüfung der Erfolgsaussichten.

Beschluss vom 15. Februar 2020 – OVG 11 S 8.20 –

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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