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Anwaltlicher Notdienst in Strafsachen

  • Posted by: Cliff
Bei Festnahmen und Durchsuchungen sollten Sie sofort Ihren Anwalt anrufen, bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern. Sie als Beschuldigter haben das Recht, in jeder Lage des Verfahrens Kontakt mit Ihrem Verteidiger aufzunehmen und sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern (vgl. auch EU-Richtlinie vom 22.05.2012 über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren; Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Salduz Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.11.2008). Hieraus können Ihnen keine Nachteile (wie “sich-selbst-verdächtig-machen”) entstehen, es handelt sich um die Ausübung Ihres absoluten Rechts, über das Sie von der Polizei sorgfältig zu belehren sind. Die Behörden müssen hierfür ihr Telefon und Telefonbuch (gegebenenfalls mehrmals) kostenlos zur Verfügung stellen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12.01.1996, 5 StR 756/94 (BGHSt 42, 15), muss auch auf die Telefonnummer des anwaltlichen 24h Notdienstes hingewiesen werden. Die Vernehmungsbeamten müssen Ihnen bei der Kontaktaufnahme zu Ihrem Anwalt behilflich sein.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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