Der BGH teilte am 22.02.2019 mit, dass er davon ausgehe, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte. Es bestehe die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde. Damit fehle es an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr). Dem Grunde nach bestehe für den Käufer ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines gleichwertigen (sachmangelfreien) Neufahrzeugs, wozu auch eine neuere Baureihe gehören kann.