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BGH: Unzulässige Stickoxid Abschalteinrichtung (Schummelsoftware) in Dieselfahrzeugen ist ein Sachmangel

  • Posted by: Cliff

Der BGH teilte am 22.02.2019 mit, dass er davon ausgehe, dass bei einem Fahrzeug, welches bei Übergabe an den Käufer mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen sein dürfte. Es bestehe die Gefahr einer Betriebsuntersagung durch die Zulassungsbehörde. Damit fehle es an der Eignung der Sache für die gewöhnliche Verwendung (Nutzung im Straßenverkehr). Dem Grunde nach bestehe für den Käufer ein Anspruch auf Ersatzlieferung eines gleichwertigen (sachmangelfreien) Neufahrzeugs, wozu auch eine neuere Baureihe gehören kann.

Ein Käufer muss sich nicht mit der Schummelsoftware abfinden. Wie der Fall zu beurteilen ist, wenn nachträglich ein Softwareupdate aufgespielt wurde, ist nicht geklärt.

Nach der relevanten EU Verordnung müssen sich die Abgaswerte auf den normalen Fahrbetrieb des Fahrzeugs beziehen und spezielle Abschaltvorrichtungen für Prüfstellen sind unzulässig.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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