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EuGH: Mindest- und Höchstgebühren in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) könnten bald Geschichte sein

  • Posted by: Cliff

Der Generalanwalt des EuGH möchte die Mindest- und Höchstgebühren in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unrechtmäßig erklären lassen (Schlussanträge vom 28. Februar 2019 (Rechtssache C-377/17). Die EU-Kommission führt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland seit dem Jahr 2015. Nach Auffassung der EU-Kommission verhindern diese fixen Gebühren den freien Preiswettbewerb und verstoßen gegen die Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die auch auf inländische Sachverhalte anwendbar sein soll.

Dieses Verfahren ist schon jetzt für Architekten und Ingenieure von Bedeutung. So setzte etwa das Landgericht Dresden in einem Rechtsstreit, bei dem es um Zahlung eines Architektenhonorars geht, im Februar 2018 das Verfahren aus und ersuchte den EuGH um Vorabentscheidung, ob Mindestsätze nach der HOAI unionsrechtsgemäß sind.

Mit einem Urteil des EuGH ist in den nächsten Monaten zu rechnen. Stellt der Gerichtshof einen Verstoß gegen EU-Recht fest, muss Deutschland die HOAI ändern. Behörden und Gerichte dürfen dann nicht mehr die für unions­rechts­widrig erklärten Regelungen anwenden.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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