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Führerschein-Tourismus in den Osten

  • Posted by: Cliff
Mit Urteil vom 26.6.08 hat der Europäische Gerichtshof (C-329/06, abrufbar in deutscher Fassung unter http://curia.europa.eu/de/transitpage.htm) auf Vorlage deutscher Gerichte entschieden, dass neue Führerscheine in der EU nur ausgestellt werden dürfen, wenn der Antragsteller in dem Ausstellerstaat seinen regulären Wohnsitz hat.

Ansonsten soll es beim allgemeinen europarechtlichen Grundsatz bleiben, dass in der EU erworbene Führerscheine in allen Ländern ohne Kontrolle anerkannt werden müssen.
Relevant sind vor allem die Fälle von Fahrerlaubnisentzug in Deutschland wegen Alkohol oder Drogen am Steuer. Man soll nicht mal für ein paar Wochen über die Grenze Richtung Osten fahren und eine neuen Führerschein erwerben können.
Zuletzt soll ein Gebrauch der neuen Fahrerlaubnis in Deutschland nicht möglich sein, wenn eine Sperrfrist angeordnet wurde.

Geschrieben von Dr. Cliff Gatzweiler   

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