Der Generalanwalt des EuGH möchte die Mindest- und Höchstgebühren in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für unrechtmäßig erklären lassen (Schlussanträge vom 28. Februar 2019 (Rechtssache C-377/17). Die EU-Kommission führt das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland seit dem Jahr 2015.